Was ist ein Führungszeugnis? – Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Führungszeugnis, auch bekannt als polizeiliches Führungszeugnis, ist ein offizielles Dokument, das von der Bundesbehörde für Justiz ausgestellt wird. Es enthält Informationen über eventuelle Vorstrafen einer Person und gibt Auskunft darüber, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Das Führungszeugnis wird häufig von Arbeitgebern, Behörden oder bei bestimmten Bewerbungsverfahren verlangt.

Rechtliche Grundlagen des Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis basiert auf den Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Hierbei handelt es sich um das Gesetz, das die Führung des Bundeszentralregisters sowie die Bedingungen regelt, unter denen ein Führungszeugnis ausgestellt wird. Das Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz verwaltet und beinhaltet Informationen zu Verurteilungen, welche für das Führungszeugnis relevant sind.

Arten von Führungszeugnissen

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die je nach Zweck beantragt werden können:

  • Privatführungszeugnis: Dieses wird von Privatpersonen für ihre persönlichen Zwecke oder im Rahmen einer Bewerbung verwendet.
  • Behördliches Führungszeugnis: Wird für behördliche Zwecke angefordert, zum Beispiel bei der Beantragung von Erlaubnissen oder der Arbeit im öffentlichen Dienst.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Wird benötigt, wenn man beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet. Es enthält zusätzliche Informationen über bestimmte Verurteilungen.

Beantragung des Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis kann sowohl online als auch persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (zum Beispiel im Bürgeramt) beantragt werden. Dafür benötigt man in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Alternativ ist die Online-Beantragung über das Bundesamt für Justiz möglich, wofür jedoch ein elektronischer Personalausweis und ein Kartenlesegerät erforderlich sind.

Wer benötigt ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis wird häufig bei der Bewerbung für einen neuen Arbeitsplatz verlangt, insbesondere wenn es um Berufe im öffentlichen Dienst, in der Pflege oder in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen geht. Auch bei der Beantragung bestimmter behördlicher Genehmigungen oder beim Ehrenamt ist ein Führungszeugnis oft erforderlich.

Gültigkeit des Führungszeugnisses

In der Regel gilt ein Führungszeugnis als bis zu sechs Monate nach Ausstellung aktuell. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Stelle, die das Führungszeugnis anfordert, zu entscheiden, wie lange ein vorliegendes Führungszeugnis anerkannt wird.

Zusammenfassung

Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das über eventuelle Vorstrafen einer Person Auskunft gibt. Es wird vom Bundesamt für Justiz nach den Vorgaben des Bundeszentralregistergesetzes erstellt und kann sowohl für private als auch für behördliche Zwecke verwendet werden. Die Beantragung ist einfach und erfolgt entweder über das Bürgeramt oder online.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesamtes für Justiz.