Übersicht der relevanten gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Führungszeugnissen für Soziale Einrichtungen und Non-Profit Organisationen

Relevante gesetzliche Grundlagen für Soziale Einrichtungen und Non-Profit Organisationen

Der Umgang mit Führungszeugnissen in sozialen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen ist durch verschiedene Gesetze geregelt, die die Rechte von Arbeitnehmern und die Schutzbedürfnisse von vulnerablen Gruppen gleichermaßen berücksichtigen. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen gehören:

  • § 30 und § 31 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG): Regelt die Beantragung und Ausstellung von Führungszeugnissen, einschließlich des erweiterten Führungszeugnisses für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.
  • § 72a SGB VIII: Verlangt von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, sicherzustellen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen nicht beschäftigt werden.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Stellt sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, einschließlich Führungszeugnissen, rechtmäßig und zweckgebunden erfolgt.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt den Schutz der Beschäftigten in Bezug auf ihre Persönlichkeitsrechte, auch im Kontext der Einsichtnahme in Führungszeugnisse.

Anforderungen an soziale Einrichtungen

Für soziale Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen gelten besondere Anforderungen im Umgang mit Führungszeugnissen:

  • Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen, die mit Kindern oder anderen schutzbedürftigen Gruppen arbeiten.
  • Klare Dokumentation der Einsichtnahme in Führungszeugnisse, ohne Kopien anzufertigen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
  • Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten.
  • Regelmäßige Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen und Anpassung interner Richtlinien.

Datenschutz und Verantwortlichkeiten

Die Verarbeitung von Führungszeugnissen unterliegt strengen Datenschutzvorgaben. Einrichtungen sollten folgende Punkte beachten:

  • Einholung der Einwilligung der betroffenen Person vor der Einsichtnahme.
  • Gewährleistung der sicheren Aufbewahrung von Unterlagen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Verwendung der Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck.
  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten, falls gesetzlich erforderlich.

Praktische Tipps zur Umsetzung

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, können soziale Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Erstellen Sie eine interne Richtlinie zum Umgang mit Führungszeugnissen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten.
  • Implementieren Sie eine Checkliste für die Einsichtnahme und Dokumentation von Führungszeugnissen.
  • Nutzen Sie digitale Tools, um Prozesse datenschutzkonform zu gestalten.

 

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